Kosten des Integrationskurses
Die Bundesrepublik Deutschland trägt einen großen Teil der Kosten für die Integrationskurse. Sie selbst sind verpflichtet, sich mit einem Euro pro Unterrichtsstunde an den Kosten zu beteiligen. Für jedes Kursmodul mit 100 Unterrichtsstunden zahlen Sie vor Kursbeginn jeweils 100 Euro direkt an den Kursträger.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen, befreit werden. Dies ist dann der Fall, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Einen Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag für den Integrationskurs können wir auf Wunsch mit Ihnen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen.
Für den Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag benötigen wir von Ihnen folgende Nachweise:
- Wohngeld
- Erziehungsgeld
- Befreiung vom Kindertagesstättenbeitrag
- Befreiung von den Rundfunkgebühren
Einkünfte aller im Haushalt lebenden Familienmitgliedern:
- Gehalt
- Kindergeld
- Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II)
- Mietvertrag
- Wasserkosten
- Stromkosten